Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Antragsservice im Linienbetrieb

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über ein Verwaltungsportal anbieten und die landesweiten Verwaltungsportale zu einem Portalverbund verknüpfen. Dabei werden über 5.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungen gebündelt und im OZG-Umsetzungskatalog beschrieben. Das Land NRW hat auf diese Herausforderung reagiert und die Federführung für die Umsetzung eines Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als „Einer für Alle“ (EfA)-Lösung angenommen.

Die d-NRW AöR hat in Zusammenarbeit mit dem MAGS und weiteren Dienstleistern, einen bundesweiten Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgebaut, welcher für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation weltweit genutzt werden kann. Anfang 2024 ist das Projekt in den länderfinanzierten Linienbetrieb übergegangen. Mit dem Start des Linienbetriebs hat d-NRW die Rolle des Betriebsverantwortlichen für die EfA-Leistung übernommen und treibt in dieser Rolle die Weiterentwicklung sowie den flächendeckenden Roll-Out voran. Durch ein besonderes föderales Interesse an dem Dienst, hat die Ländergemeinschaft die Möglichkeit durch die FITKO weiter gefördert zu werden. Interesse an dem Dienst besteht in 15 Bundesländer in sieben davon ist der Antragsservice bereits mit ersten Berufen verfügbar. Weiter zuständige Stellen folgen im Laufe des Jahres 2024.

Der Antragsservice ermöglicht das digitale Einreichen von Anträgen inklusive Nachweisen und den Versand an die zuständigen Stellen in den Ländern.

Vorteile durch Nutzung des Online-Dienstes:

  • Zeit- und ortsunabhängige Antragsstellung
  • Hohe Qualität der Anträge durch Erarbeitung in länderübergreifenden Fachgruppen
  • Wegfall von Postlaufzeiten durch Upload-Funktion
  • Antragsformulare in deutscher Sprache und englischer Übersetzung
  • Zielgruppengerechte Informationen in 12 Sprachen durch Einstieg über das Fachportal des Bundes
  • Verweis auf über 350 Beratungsangebot im In- und Ausland

Insgesamt gibt es mehr als 1.200 Berufe, die grundsätzlich anerkannt werden können. Diese werden über sogenannte Berufsbündel geclustert. Die gebildeten Bündel werden über ein einheitliches Formular abgedeckt.